Im letzten Sommer sind wir mit unserer neuen Vortragsreihe „Gesundheit fürs Leben“ gestartet.
Mit spannenden Vorträgen von Fachreferent:innen informieren wir über verschiedenste Themen aus den Bereichen Sport und Gesundheitstraining, Ernährung und Zivilisationskrankheiten.
Dabei kombinieren wir aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse verständlich erklärt mit praktischen Tipps für eine direkte Umsetzung im Alltag.
Nun darf ich mich als Referentin in diese Folge einreihen und mein Fachwissen zum Thema „Rückenschmerz“ weitergeben. Ich freue mich darauf, im Vortrag nicht nur mit gängigen „Bewegungsmythen“ aufzuräumen, sondern auch neueste Informationen aus der wissenschaftlichen Forschung weiterzugeben.
Alle Interessierte sind hierzu ganz herzlich eingeladen. Der Vortrag findet am 15.05.24 um 18:30 Uhr in den Räumlichkeiten des Physio Aktiv Lampertheim statt und ist selbstverständlich kostenfrei.
Seit 2011 im Standort Lampertheim und seit 2020 in Bensheim begleiten wir Patient:innen dabei, ihre Beschwerden und Schmerzen zu lindern und dadurch wieder mehr Lebensqualität zu gewinnen.
Wir legen großen Wert auf einen sachgemäßen Befund, ein mit den Patient:innen abgestimmtes Behandlungskonzept und eine während der gesamten Behandlungsserie beibehaltene Patient:innen-Therapeut:innen-Bindung.
Wir sind aktuell auf der Suche nach neuen Teammitgliedern, die unsere Leidenschaft teilen und ihren Beruf mit Herz ausüben.
Das Wichtigste zusammengefasst:
GEHALT
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Zahlung jährlicher Sonderausschüttungen
Kostenübernahme bei Fortbildungen inklusive Freizeitausgleich
Bezuschussung Fahrtkosten zur Arbeit
Faires und transparentes Gehalt: Wir legen dir alle Zahlen in regelmäßigen Entwicklungsgesprächen offen.
Faire und transparente Bewertung deiner Softskills: individueller Beitrag zu unseren Zielen, Leben des Teamkodex, Engagement für die Praxis
BENEFITS
BAV: über das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge helfen wir, die Versorgungslücke in deinem späteren Rentenalter zu schließen. Zusätzlich zu den pauschalen Beitragsunterstützungen zahlen wir bis zu 60 € monatlich zusätzlich in deine BAV ein.
Sachbezugleistungen: über die Kooperation mit Edenred-One wird ein monatlicher Festbetrag auf eine digitale Gutscheinkarte eingezahlt. Diese Beträge sind dann für dich jederzeit bei vielen Partnerbetrieben (z.B. Tankstellen, Supermärkte etc.) flexibel einlösbar und können sogar angespart werden.
Sonder-Sachbezugleistung am Geburtstag in Höhe von 60 €.
ein halber Tag Sonderurlaub an deinem Geburtstag.
PRAXISORGANISATION
digitale Rezept- und Therapieverwaltung über die Therapiesoftware T(hera)TOOLS.
durchgehend besetzte Rezeption am Standort Lampertheim
regelmäßige interne Fortbildungen mit Zeit zum Austausch
Einbringen eigener Ideen
Persönliche und regelmäßige (4-6 wöchige) Gesprächstermine mit der Praxisleitung
4-wöchige, gezielte Einarbeitungsphase in allen Bereichen
Feste Ansprechpartner:innen
Arbeiten in eigenen Projektbereichen, z.B. betriebliche Gesundheitsförderung, Organisationskonzepte, Kurskonzepte
Helle, großzügige und gut ausgestattete Räumlichkeiten
Arbeiten im 20-60 Minuten Takt mit einer Erstterminzeit von 30 Minuten
Eigenständiges und selbstverantwortliches Arbeiten
Arbeit mit abwechslungsreichen Krankheitsbildern
Täglich feste Dokumentationszeiten
Flexible Arbeitsmodelle nach Absprache möglich
Umsetzung der Aktiven Therapie über unsere Trainingspartner
GESUNDHEIT
Kostenfreie Nutzung aller Fitnessangebote unserer Trainingspartner
Vergünstigte Trainingsmöglichkeiten für Familienmitglieder
Ab 09.10.2023 um 12:20 Uhr starten wir in unserem Kursraum mit einen wöchentlichen Wirbelsäulengymnastikkurs.
Unter dem Motto „Rücken-Aktiv – gezieltes Krafttraining für Rücken und Rumpf“ werden in den jeweils 55-minütigen Kurseinheiten Rumpfmuskeln gekräftigt und damit stabilisiert. Auch Koordinationsübungen und die Themen Mobilisation und Beweglichkeit werden im Kurs umgesetzt.
Geeignet ist der Kurs für Alle, auch diejenigen, die schon Bewegungseinschränkungen im Bereich von Rücken und Rumpf haben. Außerdem sollten Sie schon erste Erfahrungen mit Wirbelsäulenübungen gemacht haben und sicher Lagewechsel (Stand – Sitz – Boden) durchführen, sowie stabil auf einem Pezziball sitzen und sich bewegen können.
Der Kurs dauert insgesamt 10 Wochen und ist als Präventionskurs von den gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert. Das bedeutet, die Kursgebühr wird Ihnen von den Krankenkassen in der Regel anteilig erstattet.
Falls Sie weitere Rückfragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Zum 23.11.2022 hat das Bundesland Hessen die Pflicht zur Absonderung für positiv gestestete Personen aufgehoben. Anstelle dessen sind isolationsersetzende Maßnahmen, wie z.B. das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen oder bei einem Mindestabstand unter 1,5m getreten.
Wir als Physiotherapiepraxis gehören zu den Einrichtungen mit besonderer Verantwortung gegenüber vulnerablen Personengruppen. Darum gilt für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige ein Betretungsverbot für mindestens fünf Tage nach einem positiven Testergebnis, bzw. für 48 Stunden nach Symptomfreiheit (dann längstens 10 Tage).
Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.
Sollten Sie Fragen hierzu oder zu anderen Punkten unseres Hygienekonzeptes haben, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld Ihres Termins telefonisch oder per Mail.
Nachdem der „Herbst-Winter-Plan“ der Bundesregierung zum 01.10.2022 in Kraft getreten ist, gelten aktuell für Physiotherapiepraxen folgende Regelungen:
Für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige besteht innerhalb der Praxisräumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für die gesamte Behandlungszeit.
Es besteht keine Impf- oder Testpflicht für die Wahrnehmung physiotherapeutischer Leistungen. Auch Selbstzahlerleistungen unterliegen derzeit keinen derartigen Beschränkungen.
Nach wie vor bitten wir alle Patient*innen um einen verantwortungsvollen Umgang insbesondere in Krankheitsfällen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihren Termin aufgrund von Symptomen oder positiv getesteten Angehörigen wahrnehmen können, oder sollten, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld telefonisch oder per Mail. Wir beraten Sie gerne individuell und besprechen mögliche Alternativen.
Mit Wirkung zum 26.05.2022 sind von offizieller Seite nahezu alle Verpflichtungen zur Pandemiebekämpfung ausgelaufen.
Wir als Praxisteam sind uns unserer Verantwortung insbesondere im Kontakt mit Risikogruppen bewusst und haben darum für unseren Praxisalltag Maßnahmen festgelegt, um eine Ausbreitung oder Weitergabe von Infektionen auch zukünftig effektiv zu verhindern.
Hierfür orientieren wir uns an den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut).
Nachdem in Hessen und bundesweit zum Wochenende viele Coronabeschränkungen aufgehoben wurden, gelten in unseren Räumlichkeiten aktuell folgende Hygienebestimmungen:
Heute tritt die nächste Stufe der Coronaschutzverordnung in Hessen in Kraft:
Trotz der Lockerungen bitten wir alle Patient*innen uns weiterhin umsichtig bei der Umsetzung unseres Hygienekonzepts zu unterstützen. Bitte gehen Sie vor allem bei Erkältungssymptomen und positiven Testergebnissen sensibel mit der Situation um und informieren Sie uns zeitnah, damit wir weitere Schritte einleiten können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund.
In Hessen gilt für alle „körpernahen Dienstleistungen“ – und hierzu zählen insbesondere auch die physiotherapeutischen Tätigkeiten – landesweit die „2G-Regelung“. Das heißt: es muss ein Geimpft- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Zusätzlich dürfen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest diese Dienstleistungen wahrnehmen.
Ausnahmen hiervon bilden die „medizinischen und hygienisch notwendigen“ Behandlungen. Liegt für die physiotherapeutische Behandlung also eine ärztliche Verordnung vor, gilt ab sofort die „3G-Regelung“ in Hessen. Auch wenn Sie uns bereits mündlich Ihren „G-Status“ mitgeteilt haben, bitten wir Sie zu Ihrem nächsten Termin in jedem Fall einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen, getestet) mitzubringen. Ihren Geimpft- oder Genesenenstatus werden wir dann in unserer digitalen Patient*innenakte erfassen. Sind Sie weder geimpft, noch genesen, müssen Sie künftig vor jeder Behandlung einen Testnachweis vorlegen.
Als Testnachweise gelten:
Ein sog. „Schnelltest“ oder „Selbsttest“, der
vor Ort unter Aufsicht eines/einer unserer Mitarbeiter*innen durchgeführt wurde. Kommen Sie hierzu am Besten ca. 15-20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Behandlungstermin und bringen einen eigenen Selbsttest mit.
tagesaktuell von einem offiziellen Testzentrum vorgenommen oder überwacht wurde. In diesem Fall legen Sie uns bitte die entsprechende schriftliche Bestätigung des Testergebnisses vor.
ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
ein Testheft für Schuler*innen
Bitte beachten Sie: die Angabe einer am selben Tag durchgeführten betrieblichen Testung am Arbeitsplatz reicht nicht aus.
Gibt es noch weitere Änderungen?
In Hessen gilt außerdem während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in den Räumen von Physiotherapiepraxen für Patient*innen, die älter als 15 Jahre sind, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).
Falls Sie Rückfragen haben, oder unsicher sind, ob und welche Regelungen nun für Sie gelten, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail, wir beraten Sie gerne.
Leider überschlagen sich in den letzten Tagen die Meldungen zu immer neuen Rekorden bei der Entwicklung der Corona-Inzidenzen.
Ab morgen gelten auch in Hessen – und somit auch in unserem Kreis – erweitere Regelungen.
Für unseren Tätigkeitsbereich hat dies zwar keine einschneidenden Auswirkungen, trotzdem haben wir die aktuellen Vorgaben hier zur Übersicht kurz zusammengefasst.