Nachdem der „Herbst-Winter-Plan“ der Bundesregierung zum 01.10.2022 in Kraft getreten ist, gelten aktuell für Physiotherapiepraxen folgende Regelungen:
- Für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige besteht innerhalb der Praxisräumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für die gesamte Behandlungszeit.
- Es besteht keine Impf- oder Testpflicht für die Wahrnehmung physiotherapeutischer Leistungen. Auch Selbstzahlerleistungen unterliegen derzeit keinen derartigen Beschränkungen.
Nach wie vor bitten wir alle Patient*innen um einen verantwortungsvollen Umgang insbesondere in Krankheitsfällen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihren Termin aufgrund von Symptomen oder positiv getesteten Angehörigen wahrnehmen können, oder sollten, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld telefonisch oder per Mail. Wir beraten Sie gerne individuell und besprechen mögliche Alternativen.
Ihr Physio Hagen Team