Änderungen der Coronaverordnung des Bundeslandes Hessen zum 23.11.2022

Zum 23.11.2022 hat das Bundesland Hessen die Pflicht zur Absonderung für positiv gestestete Personen aufgehoben. Anstelle dessen sind isolationsersetzende Maßnahmen, wie z.B. das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen oder bei einem Mindestabstand unter 1,5m getreten.


Wir als Physiotherapiepraxis gehören zu den Einrichtungen mit besonderer Verantwortung gegenüber vulnerablen Personengruppen. 
Darum gilt für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige ein Betretungsverbot für mindestens fünf Tage nach einem positiven Testergebnis, bzw. für 48 Stunden nach Symptomfreiheit (dann längstens 10 Tage).


Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.


Sollten Sie Fragen hierzu oder zu anderen Punkten unseres Hygienekonzeptes haben, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld Ihres Termins telefonisch oder per Mail.