Aktuelle Vorgaben in der Physiotherapiepraxis

Ab heute gelten in Hessen neue/angepasste Regelungen zur Pandemiebekämpfung.

Für unsere Praxistätigkeit hat dies bisher keine nennenswerten Auswirkungen im Vergleich zum vorherigen Zeitraum.

Dennoch haben wir eine Übersicht mit den aktuell geltenden Bestimmungen zusammengestellt.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten stehen wir gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Das Physio Hagen Team

Aktuelle Vorgaben in der Physiotherapiepraxis

Liebe Patient*innen und Besucher*innen unserer Physiotherapiepraxen,

Am 20.08.2021 trat im Kreis Bergstraße die nächste Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes in Kraft.

Doch was bedeutet das für die Behandlungen in unseren Praxen?

Anbei haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zusammengestellt.

Wichtige Ergänzungen:

  • von der oben genannten Testpflicht für „Wellnessbehandlungen“ sind geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
  • die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch für geimpfte und genesene Personen und während des gesamten Aufenthaltes in den Praxisräumen.

Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per eMail zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Physio Hagen Team

ENDLICH IST ES SOWEIT!

Monate der Vorbereitung finden ein Ende und wir stehen in den frisch renovierten Räumen unserer neuen Wirkungsstätte in Bensheim.

Gründen und investieren trotz Corona-Pandemie? JA! Denn wir dürfen nach 11 Jahren zurückkehren zu alten Wurzeln, in Räume in denen wir bereits vielen Patient*innen gesundheitlich wieder auf die Beine geholfen haben. Unser therapeutisches Herz ist eng mit diesem Ort verbunden. Darum haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, die Praxis nicht verschwinden zu lassen, sondern haben viel Kraft, Energie und Geld investiert, um diese wichtige Anlaufstelle insbesondere für die Menschen der direkten Umgebung zu erhalten.

Hierfür haben wir unser bestehendes Therapeut*innenteam mit drei weiteren Therapeutinnen verstärkt. Wir freuen uns auf viele neue und alte Gesichter, neue Herausforderungen und die kommenden Behandlungen.

Übrigens: noch sind auch kurzfristig Termine zu bekommen.

Physiotherapiepraxis Hagen

Spessartstraße 4

64625 Bensheim

Telefon: 0 62 51 – 9 82 83 68

info@physiopraxis-hagen.de

Selbstverständlich gelten auch an unserem neuen Standort alle Bedingungen der derzeitigen Hygienebestimmungen:

  • Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Praxis die Hände
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während des gesamten Aufenthaltes in den Praxisräumen Pflicht
  • Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ein großes Badetuch als Unterlage für Behandlungen auf der Liege mit
  • Aus hygienischen Gründen ist unsere Praxis straßenschuhfrei. „Parken“ Sie Ihre Schuhe gerne im bereitstehenden Schuhregal im Wartebereich und wechseln dort auf Ihre mitgebrachten Haus- oder Turnschuhe

Der COVID-Guide…kostenfreies Medizinprodukt zur Abgrenzung allgemeiner Erkältungsymptome von einer Coronainfektion

Gemäß den Vorgaben des RKI empfehlen wir allen unseren Patient*innen, bei Erkältungssymptomen ihre Behandlungstermine vorsorglich abzusagen. Doch Viele fragen uns in dieser Situation auch besorgt: „Und was jetzt? Soll ich einen Arzt aufsuchen? Soll ich mich vorsorglich isolieren?“
Unser Tipp: Der COVID-GUIDE – ein kostenfreies Medizinprodukt, das unter anderem auch in Kooperation mit dem Patientenservice 116 117 entwickelt wurde. Hierüber kann man einen Online-Test starten, der in wenigen Minuten gezielt Symptome ab- und hinterfragt und im Anschluss eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise gibt.
Mehr Sicherheit für die symptomatischen Patient*innen im Umgang mit der Situation und gleichzeitig eine Entlastung für die Telefonleitungen der Arztpraxen. Aus unserer Sicht unbedingt empfehlenswert.
https://covidguide.health/de/

COVIDGUIDE.HEALTH

Wir sind weiterhin für Sie da!

Liebe Patient*innen,

Viele Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von den Einschränkungen ab Montag den 02.11.2020 betroffen.


Wir als physiotherapeutische Praxis sind systemrelevant und dürfen wie auch bereits im März/April weiter arbeiten und unsere Patienten behandeln.


Als Beleg für die medizinische Notwendigkeit der Behandlung dient die ärztliche Verordnung. Darum bitten wir um Verständnis, dass wir aktuell keine Gutscheine oder Selbstzahlerleistungen anbieten können.

Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!

WIR BIETEN DIR:

  • Arbeiten in einer aufstrebenden Physiotherapiepraxis mit derzeit sechs Physiotherapeuten und einer rundum besetzten Rezeption
  • großzügige, moderne und separierte Behandlungräume, sowie ein großer Kursraum
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten nach den Anforderungen einer „Feld-Wald-und-Wiesen-Praxis“: unser Patientenkreis umfasst alle denkbaren Krankheitsbilder aus vorwiegend orthopädischen, aber auch chirurgischen und neurologischen Bereichen.
  • Unterstützung bei Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Teamsitzungen und interne Fortbildungen

WIR STEHEN FÜR:

  • Professionelle Behandlungen mit Struktur und Herz
  • Zuverlässigkeit in der persönlichen Patient-Therapeuten-Bindung und das Bewusstsein der damit verbundenen Verantwortung
  • Leidenschaft für unseren Beruf, Aufgeschlossenheit für neue Entwicklungsmöglichkeiten und das Einbringen eigener Ideen
  • Spaß an der Arbeit im Team, gegenseitiges Interesse und Unterstützung

WIR WÜNSCHEN UNS:

  • einen staatlich geprüfte/r Physiotherapeut/in
  • mit Fortbildung in Manueller Lymphdrainage (wünschenswert, aber keine Bedingung)
  • eine/n kompetente/n und motivierte/n Kollegen/in, mit dem Interesse, eigene Ideen in den Arbeitsplatz einzubringen und Lust, sich weiterzuentwickeln
  • Spaß daran haben, den Patienten zu einem aktive(re)n Leben und mehr Lebensqualität zu verhelfen
  • erfahrene Kollegen/innen sind ebenso willkommen, wie Berufsanfänger/innen und Wiedereinsteiger/innen

Du fühlst dich angesprochen?

Dann bewirb dich bei uns persönlich, per Post oder Mail!

Wir freuen uns auf dich!

Aktuelle Hygienebestimmungen in der physiotherapeutischen Praxis

Welche Richtlinien gelten im Moment für den Besuch in der Physiotherapiepraxis?

Wie am 16.03.2020 durch die Bundesregierung festgelegt, gilt auch seit dieser Woche weiterhin: Wenn es „medizinisch erforderlich“ ist, ist der Besuch in der physiotherapeutischen Praxis erlaubt. Er ist unter diesen Umstän­den auch unumgänglich, denn viele Patienten müssen ambulant weiter versorgt werden, z.B. diejenigen, die aus ihrer Rehamaßnahme oder operationsbedingt aus dem Krankenhaus vorzeitig entlasse­nen wurden, sowie Patienten mit akuten Schmerzen oder Erkrankungen bei denen bei einer Nichtbehandlung von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgegangen werden muss. Konkret heißt das, dass Sie, wenn Sie eine Verordnung zur Krankengymnastik / Physiotherapie von Ihrem Arzt bekommen, zu uns in die Praxis kommen können und von uns unter der Einhaltung gesteigerter Hygienestandards behandelt werden. Auch für Risikogruppen ist die Behandlung weiterhin möglich. Alle ärztlichen Verordnungen behalten demnach ihre Gültigkeit und werden erfüllt. 

Was wird getan, um eine Ansteckung während des Aufenthaltes in den Praxisräumen zu verhindern?

Die Gesundheit unserer Patienten hat für uns oberste Priorität, weshalb wir unsere Hygienestandards stets gewissenhaft an die aktuell geltenden Richtlinien anpassen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Therapeutenbindung: Unsere traditionelle Vorgehensweise zahlt sich derzeit besonders aus: Wir legen schon immer großen Wert auf die Patient-Therapeuten-Bindung. So wird jeder Patient in der Regel immer von dem selben Therapeuten behandelt. Gerade jetzt bedeutet dies auch, dass Sie bei Ihrem Praxisbesuch auch nur mit Ihrem behandelnden Therapeuten direkten Kontakt haben.
  • Hohe Hygienestandards:
    • Oberflächen und Therapiegeräte mit Patientenkontakt (z.B. Therapieliegen, Türklinken usw.) werden von uns nach jeder Behandlung desinfiziert
    • Im Anmeldebereich steht ein Desinfektionsspender bereit, mit dem Sie sich vor und nach der Behandlung die Hände desinfizieren können
    • Die Räume werden regelmäßig gelüftet
  • Unterbrechung von Infektionsketten: Patienten mit Erkrankungssymptomen oder nachweislichem Kontakt zu einer infizierten Person oder Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet werden in unserer Praxis nicht behandelt. Darum bitten wir Sie, sollte einer der oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, nicht in die Praxis zu kommen, sondern uns stattdessen vorher telefonisch zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Patientenmanagement:
    • Wir haben die Arbeitszeiten unserer Therapeuten angepasst, damit sich möglichst wenige Patienten und Therapeuten gleichzeitig in der Praxis aufhalten.
    • In den Wartebereichen und wo immer sonst möglich halten wir die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5m ein
    • Wir bitten außerdem alle Patienten keine Begleitpersonen zur Behandlung mitzubringen
Praxisaushang Patienteninformation IFK

Gibt es Vorgaben zum Tragen eines Mundschutzes?

Unsere Vorgabe hierfür richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen der Bundesregierung. Wir unterstützen generell das Tragen eines Mund-und Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und somit auch während des Aufenthaltes in unseren Praxisräumlichkeiten.
Für die Behandlungen gelten dennoch besondere Schutzmaßnahmen. So tragen unsere Therapeuten schon seit mehreren Wochen bei jeder Behandlung eine Mund-und-Nasenschutzmaske, um Sie als Patienten zu schützen.

Für Therapiemaßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1,5m zwischen Patient und Therapeut nicht eingehalten werden kann, gilt außerdem auch für den Patienten eine Mund-und-Nasenschutz-Pflicht. Darum bitten wir alle Patienten vorsorglich zu Ihrer Behandlung immer einen Mund-und-Nasenschutz mitzubringen.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten / Dragana Gordic / Shutterstock.com

Ich habe aber keine eigene medizinische Mundschutzmaske, darf ich trotzdem zur Behandlung kommen?

Schon seit Beginn der öffentlichen Einschränkungen und des Kontaktverbots gilt weit verbreitet: Mundschutzmasken sind knapp. Selbst Einrichtungen im Gesundheitswesen haben momentan mit Lieferengpässen zu kämpfen, weshalb nun auch das Tragen eines selbst gemachten Mundschutzes und eine allgemeine Mehrfachnutzung von Masken aller Art empfohlen wird. Das trifft auch für den Aufenthalt der Patienten in unseren Praxisräumen zu. Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder gar einer medizinischen Atemschutzmaske ist nicht notwendig.

Was ist, wenn ich trotz aller hygienischen Bemühungen nicht zur Behandlung in die Praxis kommen kann?

Quelle: netdoktor.at / simpson33 / iStockphoto

Für Patienten, die nicht persönlich zu uns in die Praxis kommen können, oder möchten, bieten wir außerdem die Möglichkeit der „Telemedizinischen Therapie“ über Videoanwendung an. Wir haben für diese Form der neuen Patientenbetreuung alle benötigten Rahmenbedingungen geschaffen. Leider ist dieser Behandlungsansatz nicht für alle Diagnosegruppen anwendbar, bzw. nicht für alle Patienten geeignet. Darum besprechen wir die genauen Einzelheiten mit jedem Patienten, für den diese Variante in Frage kommt, indivi­duell und erläutern die genaue Vorgehensweise. Die Kosten für die Telemedizinische Therapie werden, wie die für eine „gewöhnliche“ Behandlung, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Falls Sie hierzu, zu speziellen Punkten unserer Hygienerichtlinien oder allgemein zu Ihrem Aufenthalt in unserer Praxis Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns telefonisch oder per eMail kontaktieren.

Über diese Tätigkeit hinaus stehen wir Ihnen in der jetzigen Zeit auch für allgemeine Fragen zu körperlichen Beschwerden zur Verfügung.

Ihre Gesundheit ist unser Sinn und Zweck.

Das Therapeutenteam der Physiotherapiepraxis Hagen

Mundschutz richtig desinfizieren und reinigen

Vor allem selbst gemachte Atemschutzmasken galten bis vor einigen Wochen noch als sinnlos. Im Kampf gegen die weltweite Corona-Pandemie hat sich nun allerdings viel geändert. Einige Prominente rufen bereits seit Wochen zum Tragen von Mundschutz-Masken auf und nun empfiehlt auch die Regierung dringend das Tragen von MNS-Masken (Mund-Nasen-Schutz) in Verbindung mit einer korrekten Mundschutz-Hygiene.

Ein regelmäßiges und wirksames Desinfizieren des Mundschutzes ist daher essenziell. Diese 4 Methoden sind dabei besonders einfach und wirksam, um Ihren Mundschutz zu desinfizieren.

Methode 1 – Waschmaschine

Masken aus robustem Material können in der Waschmaschine gewaschen werden, um diese zu reinigen und zu desinfizieren. Eine Desinfektion des Mundschutzes findet in der Waschmaschine ab 60 Grad statt. Vor allem für selbst gemachte Mundschutzmasken wird oft die Reinigung in der Waschmaschine empfohlen. Aber Vorsicht: nicht immer sind alle Bestandteile einer Maske für die Reinigung bei hohen Temperaturen geeignet (z.B. Gummis, farbige Stoffe…). Daher empfehlen wir, bereits beim Kauf, bzw. der eigenen Herstellung von Masken die verwendeten Materialien auf deren Eigenschaften zu prüfen.

Methode 2 – Im Backofen

Um das Coronavirus SARS-CoV-2 abzutöten eignet sich für sensible Masken vor allem der Backofen sehr gut. Heizen Sie den Backofen für 10 Minuten auf 80 Grad vor und legen Sie die Masken für 30 Minuten in den Ofen. So werden Viren, Keime und Bakterien materialschonend abgetötet.

Methode 3 – Bügeleisen

Auch das Bügeleisen eignet sich gut, um Mundschutzmasken zu desinfizieren. Je nach Stoff müssen die Masken einfach ein paar Minuten mit dem Bügeleisen bearbeitet werden. Stellen, an denen der Stoff umgeschlagen ist, sollten dabei besonders gründlich behandelt werden.

Methode 4 – Mit Wasser abkochen

Wenn es schnell gehen muss, können Sie robuste Masken auch für ein paar Minuten in leicht kochendes Wasser legen. Um effektiv und gleichzeitig Materialschonend zu desinfizieren sollten Sie den Mundschutz für 3 Minuten in siedendes statt kochendes Wasser legen.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten / Maridav / Shutterstock.com

Allgemeines zur Mundschutz-Hygiene

Nur ein Einweg-Mundschutz mit FFP-Klassifizierung 2 oder 3 kann den Träger selbst vor einer Virusinfektion schützen und das auch nur für eine kurze Zeit. Da aber auch symptomfreie Menschen das Coronavirus übertragen können, ist es wichtig, die Verantwortung für seine Mitmenschen zu verstehen. Ein einfacher selbst gemachter Mund-Nasen-Schutz (MNS) mit richtiger Mundschutz-Hygiene verringert bereits die Ansteckung von Mitmenschen durch den Träger um ein Vielfaches und hilft so enorm bei der Eindämmung der Corona-Pandemie. Darauf sollten Sie bei der Mundschutz Hygiene Ihres Mund-Nasen-Schutzes achten:

  • Beim Desinfizieren von Mundschutzmasken sollten Sie keine Desinfektionsmittel oder andere chemische Mittel benutzen, da diese bei falscher Anwendung für den Träger giftig sein können und auch das Material beschädigt werden kann, was die Funktionalität negativ beeinflusst. Benutzen Sie zur Desinfektion Ihres Mund-Nasen-Schutzes eine der vier oben genannten Methoden.
  • Mundschutzmasken sollten nicht geschlossen, zum Beispiel in einer Box gelagert werden, da diese so nicht trocknen können und dadurch Viren, Keime und Bakterien deutlich besser überleben.
  • Beim Tragen eines Mundschutzes sammelt sich schnell viel Feuchtigkeit im Material. Achten Sie generell darauf, dass der Mundschutz zeitnah und gut trocknet oder gereinigt wird.
  • Mundschutzmasken sollten möglichst nur an den Rändern und mit sauberen Händen berührt werden. Die Innenseite sollten Sie am besten gar nicht berühren. Berühren Sie beim An- und Ausziehen der Maske am besten nur die Bänder und waschen Sie sich jeweils davor und danach gründlich die Hände.
  • Ein Mundschutz sollte nicht mit anderen Menschen geteilt werden.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten / Dragana Gordic / Shutterstock.com