Aktuelle Hygienebestimmungen in der physiotherapeutischen Praxis

Welche Richtlinien gelten im Moment für den Besuch in der Physiotherapiepraxis?

Wie am 16.03.2020 durch die Bundesregierung festgelegt, gilt auch seit dieser Woche weiterhin: Wenn es „medizinisch erforderlich“ ist, ist der Besuch in der physiotherapeutischen Praxis erlaubt. Er ist unter diesen Umstän­den auch unumgänglich, denn viele Patienten müssen ambulant weiter versorgt werden, z.B. diejenigen, die aus ihrer Rehamaßnahme oder operationsbedingt aus dem Krankenhaus vorzeitig entlasse­nen wurden, sowie Patienten mit akuten Schmerzen oder Erkrankungen bei denen bei einer Nichtbehandlung von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgegangen werden muss. Konkret heißt das, dass Sie, wenn Sie eine Verordnung zur Krankengymnastik / Physiotherapie von Ihrem Arzt bekommen, zu uns in die Praxis kommen können und von uns unter der Einhaltung gesteigerter Hygienestandards behandelt werden. Auch für Risikogruppen ist die Behandlung weiterhin möglich. Alle ärztlichen Verordnungen behalten demnach ihre Gültigkeit und werden erfüllt. 

Was wird getan, um eine Ansteckung während des Aufenthaltes in den Praxisräumen zu verhindern?

Die Gesundheit unserer Patienten hat für uns oberste Priorität, weshalb wir unsere Hygienestandards stets gewissenhaft an die aktuell geltenden Richtlinien anpassen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Therapeutenbindung: Unsere traditionelle Vorgehensweise zahlt sich derzeit besonders aus: Wir legen schon immer großen Wert auf die Patient-Therapeuten-Bindung. So wird jeder Patient in der Regel immer von dem selben Therapeuten behandelt. Gerade jetzt bedeutet dies auch, dass Sie bei Ihrem Praxisbesuch auch nur mit Ihrem behandelnden Therapeuten direkten Kontakt haben.
  • Hohe Hygienestandards:
    • Oberflächen und Therapiegeräte mit Patientenkontakt (z.B. Therapieliegen, Türklinken usw.) werden von uns nach jeder Behandlung desinfiziert
    • Im Anmeldebereich steht ein Desinfektionsspender bereit, mit dem Sie sich vor und nach der Behandlung die Hände desinfizieren können
    • Die Räume werden regelmäßig gelüftet
  • Unterbrechung von Infektionsketten: Patienten mit Erkrankungssymptomen oder nachweislichem Kontakt zu einer infizierten Person oder Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet werden in unserer Praxis nicht behandelt. Darum bitten wir Sie, sollte einer der oben genannten Punkte auf Sie zutreffen, nicht in die Praxis zu kommen, sondern uns stattdessen vorher telefonisch zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.
  • Patientenmanagement:
    • Wir haben die Arbeitszeiten unserer Therapeuten angepasst, damit sich möglichst wenige Patienten und Therapeuten gleichzeitig in der Praxis aufhalten.
    • In den Wartebereichen und wo immer sonst möglich halten wir die Abstandsvorgaben von mindestens 1,5m ein
    • Wir bitten außerdem alle Patienten keine Begleitpersonen zur Behandlung mitzubringen
Praxisaushang Patienteninformation IFK

Gibt es Vorgaben zum Tragen eines Mundschutzes?

Unsere Vorgabe hierfür richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen der Bundesregierung. Wir unterstützen generell das Tragen eines Mund-und Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und somit auch während des Aufenthaltes in unseren Praxisräumlichkeiten.
Für die Behandlungen gelten dennoch besondere Schutzmaßnahmen. So tragen unsere Therapeuten schon seit mehreren Wochen bei jeder Behandlung eine Mund-und-Nasenschutzmaske, um Sie als Patienten zu schützen.

Für Therapiemaßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1,5m zwischen Patient und Therapeut nicht eingehalten werden kann, gilt außerdem auch für den Patienten eine Mund-und-Nasenschutz-Pflicht. Darum bitten wir alle Patienten vorsorglich zu Ihrer Behandlung immer einen Mund-und-Nasenschutz mitzubringen.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten / Dragana Gordic / Shutterstock.com

Ich habe aber keine eigene medizinische Mundschutzmaske, darf ich trotzdem zur Behandlung kommen?

Schon seit Beginn der öffentlichen Einschränkungen und des Kontaktverbots gilt weit verbreitet: Mundschutzmasken sind knapp. Selbst Einrichtungen im Gesundheitswesen haben momentan mit Lieferengpässen zu kämpfen, weshalb nun auch das Tragen eines selbst gemachten Mundschutzes und eine allgemeine Mehrfachnutzung von Masken aller Art empfohlen wird. Das trifft auch für den Aufenthalt der Patienten in unseren Praxisräumen zu. Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder gar einer medizinischen Atemschutzmaske ist nicht notwendig.

Was ist, wenn ich trotz aller hygienischen Bemühungen nicht zur Behandlung in die Praxis kommen kann?

Quelle: netdoktor.at / simpson33 / iStockphoto

Für Patienten, die nicht persönlich zu uns in die Praxis kommen können, oder möchten, bieten wir außerdem die Möglichkeit der „Telemedizinischen Therapie“ über Videoanwendung an. Wir haben für diese Form der neuen Patientenbetreuung alle benötigten Rahmenbedingungen geschaffen. Leider ist dieser Behandlungsansatz nicht für alle Diagnosegruppen anwendbar, bzw. nicht für alle Patienten geeignet. Darum besprechen wir die genauen Einzelheiten mit jedem Patienten, für den diese Variante in Frage kommt, indivi­duell und erläutern die genaue Vorgehensweise. Die Kosten für die Telemedizinische Therapie werden, wie die für eine „gewöhnliche“ Behandlung, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Falls Sie hierzu, zu speziellen Punkten unserer Hygienerichtlinien oder allgemein zu Ihrem Aufenthalt in unserer Praxis Fragen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns telefonisch oder per eMail kontaktieren.

Über diese Tätigkeit hinaus stehen wir Ihnen in der jetzigen Zeit auch für allgemeine Fragen zu körperlichen Beschwerden zur Verfügung.

Ihre Gesundheit ist unser Sinn und Zweck.

Das Therapeutenteam der Physiotherapiepraxis Hagen